Berufsunfähigkeitsversicherung Medizinstudent und Zahnmedizinstudent

Ihr Medizinstudium und Ihre spätere Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt müssen optimal versichert sein

 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten

 

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Inhaltsverzeichnis

Berufsunfähigkeitsversicherung Medizinstudent und Zahnmedizinstudent: Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten

Was ist während des Medizin- oder Zahnmedizinstudiums versichert?

Es sollte entweder die ausgeübte Tätigkeit als Medizinstudent oder Zahnmedizinstudent versichert sein oder der mit dem Studium angestrebte Beruf.

Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Kleingedruckten auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet (Erläuterung siehe unten).

Achtung: Einige Versicherer hebeln den von Ihnen werbewirksam herausgestellten Verzicht auf die abstrakte Verweisung für Studenten wieder aus oder bieten über spezielle "Studentenklauseln" faktisch nur eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung an.

Hin und wieder findet sich zudem in den Versicherungsbedingungen keine Regelung darüber, welche Tätigkeit während des Studiums versichert sein soll. Damit ist im Leistungsfall offen, ob die ausgeübte Tätigkeit als Medizinstudent oder Zahnmedizinstudent versichert ist oder der mit dem Studium angestrebte Arztberuf oder das mit Abschluss des Studiums verbundene Berufsbild. Diese Unklarheiten können leicht zu Streitpotential im Leistungsfall führen.

Was gilt in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten oder Zahnmedizinstudenten als versichert, wenn das Studium abgebrochen wird?

Für diesen Fall sollte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vorsehen, dass ihr Berufsunfähigkeitsschutz im vollen Umfang erhalten bleibt.

Achten Sie unbedingt darauf, dass die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen nicht einen Wegfall des Versicherungsschutzes für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsehen und stattdessen nur noch die Erwerbsunfähigkeit als versichert gilt. Faktisch wird mit solch einer Klausel die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung umgewandelt.

Wandelt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten bei erstmaliger Berufsaufnahme automatisch in eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung um?

Der Berufsunfähigkeitsschutz sollte sich, gleichgültig, welche Tätigkeit der Versicherte nach dem Studium ausübt, uneingeschränkt fortsetzen.

Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Medizinstudent oder Student der Zahnmedizin eine Tätigkeit als Assistenzarzt nach dem Studium aufnimmt.

Es sollte auch zu keiner Vertragsanpassung oder Vertragsänderung der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen, wenn die versicherte Person nach dem Studium der Medizin oder Zahnmedizin einen Beruf aufnimmt, der nicht dem Berufsbild des Studienabschlusses entspricht.

Achten Sie zudem darauf, dass keine Meldepflichten bestehen, so dass bei Versicherern die mit speziellen Studentenklauseln arbeiten, die Studentenklausel automatisch mit Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit entfällt.

Bei der einen oder anderen Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten erfolgt zwar ein Übergang in eine "normale Berufsunfähigkeitsversicherung", aber der Versicherer bietet für bestimmte neu aufgenommene Berufe nur eingeschränkten Versicherungsschutz - zum Beispiel mit dem Recht, den Versicherten im Leistungsfall abstrakt verweisen zu dürfen. Für die neue ausgeübte Tätigkeit erhält die versicherte Person also minderwertigeren Versicherungsschutz.

Wie hoch sollte die versicherte Berufsunfähigkeitsrente während des Medizinstudiums sein?

Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen für Medizinstudenten und Zahnmedizinstudenten bieten nur monatliche Berufsunfähigkeitsrenten bis zu einer Höhe von maximal 1.500 € an. Dies ist definitiv zu wenig, denn ein "Berufsunfähiger" muss von seiner Berufsunfähigkeitsrente nicht nur seinen Lebensunterhalt bestreiten, sondern von dieser Berufsunfähigkeitsrente auch Beiträge für seine Altersversorgung aufwenden und Beiträge für die  gesetzliche oder private Krankenversicherung entrichten.

Nach Möglichkeit sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Medizinstudenten oder Zahnmedizinstudenten eine monatliche BU-Rente von 2.000 € absichern. Diese Absicherungshöhe entspricht zwar noch lange nicht Ihrem angestrebten Lebensstandard als Arzt oder Zahnarzt, ist aber zumindest eine gute Grundabsicherung. Spätere Erhöhungen des Berufsunfähigkeitsschutzes sollten dann ohne Risiko- und Gesundheitsprüfung über großzügige Nachversicherungsgarantinen möglich sein.

Wer dem sinnvollen Rat folgt und eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits schon während des Medizinstudium abschließt, steht jedoch vor einem Dilemma: Die finanziellen Mittel sind meist überschaubar und ein für die Zukunft bedarfsgerechter Berufsunfähigkeitsschutz ist nur schwer zu bezahlen.

Was also machen? Zunächst nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer kleinere BU-Rente von beispielsweise mtl. 1.000 € abschließen und diese dann später erhöhen. Das wäre doch eine Möglichkeit. Oder?

Erst später seine Berufsunfähigkeitsrente erhöhen zu wollen, stellt jedoch ein Risiko dar. Denn oft hat sich der Gesundheitszustand des Versicherten im Laufe der Zeit verschlechtert. Oder er hat eine in den Augen der Versicherung gefährliche Sportart wie Kampfsport, Tauchen, Reiten oder Bergsteigen aufgenommen.

Eine Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente durch einen Neuabschluss ist in solchen Fällen meist nicht mehr ohne Erschwernisse möglich, denn ein derart vorbelasteter Antragsteller würde schlichtweg durch die strenge Risikoprüfung des Versicherers fallen. Die Folge: Der Versicherer fordert schmerzliche Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder es kommt zur Antragsablehnung.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten:  Warum Nachversicherungsgarantien Fluch und Segen zugleich sind

Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung

Dieses Dilemma sollen sogenannte Nachversicherungsgarantien verhindern. Sie sollen gewährleisten, dass die abgeschlossene Berufsunfähigkeitsrente später bei berechtigtem Bedarf ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden darf. Mit dieser Garantie wird Ihr ursprünglicher, bei Vertragsabschluss vorhandener Gesundheitszustand quasi eingefroren.

Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung hat folgenden Auswirkungen:

  • Vorteil: Nach Antragstellung aufgetretene Erkrankungen, Sportverletzungen oder Beschwerden verursachen keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
  • Prüfung von Risikosportarten: Jedoch können von Ihnen neu aufgenommene Sportrisiken (z.B. Wassersport, Bergsport, Flugsport, Klettern, Tauchen) empfindliche Risikozuschläge auslösen, die auch leicht mal 50% oder 100% des Beitrags betragen können. Schlimmstenfalls kann sogar Ihr Erhöhungsantrag abgelehnt werden.
  • Berufswechsel-Prüfrecht: Nach wie vor hat der Versicherer das Recht, einen etwaigen Berufswechsel zu prüfen. Wer beispielsweise als Medizinstudent später eine Stelle als Assistenzarzt in der Chirurgie antritt, muss mit einem höheren Beitrag für den Erhöhungsantrag rechnen.

Nachversicherungsgarantien ohne Risikoprüfung sind die bessere Wahl

Diese Probleme können Sie weitgehend umschiffen, wenn Ihre Vertragsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherung ohne Risikoprüfung vorsehen.

Ein weiterer Vorteil: Sollten Sie Ihr Medizin- oder Zahnmedizinstudent Ihr Studium abbrechen und eine andere Tätigkeit aufnehmen, dann bleibt es auch für die Nachversicherung bei der bisherigen günstigen Berufsgruppeneinstufung. Dies gilt auch für die Aufnahme eines anderen Studiums oder einer Berufsausbildung.

 Berufsunfähigkeitsversicherung Medizinstudent - Nachversicherung

Nachversicherungsgarantien verpuffen durch finanzielle Angemessenheitsprüfungen

Zwar stellen viele Berufsunfähigkeitsversicherer werbewirksam ihre Nachversicherungsgarantien heraus. Doch der Teufel steckt auch hier wieder im Detail. 

Wegen kleinlicher finanzieller Angemessenheitsprüfungen verpuffen die Garantien oft gerade dann, wenn Sie sie brauchen. Finanziell angemessen sind beispielsweise BU-Absicherungen von 60% oder 70% des Bruttoeinkommens bis zu einer maximalen Berufsunfähigkeitsrente von 2.500 €. Besserverdienende Ärzte und Zahnärzte fallen durch diese strengen Limitierungen durchs Raster, obwohl sie sehr wohl einen berechtigten Bedarf haben.

Besonders nachteilig sind in diesem Zusammenhang vertragliche Regelungen, wonach berufsständische Versorgungswerkrenten-Anwartschaften im Falle einer Berufsunfähigkeit auf die vertraglich maximal zulässige BU-Gesamtversorgung voll angerechnet werden können. Sie mindern oder verhindern damit jegliche Erhöhungsmöglichkeit. Ärzte und Zahnärzte mit Versorgungswerkanwartschaften haben bei strikter Anwendung dieser Regelungen kaum eine Chance, Ihre Rente im Rahmen von Nachversicherungsgarantien zu erhöhen.

Welche Nachversicherungsgarantien gibt es?

Unterschieden werden Nachversicherungsgarantien ohne Ereignis (ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantien) und Nachversicherungsgarantien mit Ereignis (ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien

Nachversicherungsgarantien ohne Ereignis

Vertragliche Nachversicherungsgarantien ohne Ereignis bieten Ihnen den Vorteil, dass Sie in den ersten Vertragsjahren Ihre versicherte BU-Rente, ohne das ein Ereignis (z.B. erstmalige Berufseintritt, Heirat, größere Gehaltssteigerung) eintreten muss, erhöhen können. Zum Beispiel kann dann in den ersten 5 Vertragsjahren bis Alter 35 die monatliche Berufsunfähigkeitsrente im vertraglich bestimmten Rahmen erhöht werden.

Tipp:

Die Nachversicherungsgarantien ohne Ereignis sollten mindestens eine Erhöhung der BU-Rente in den ersten 5 Vertragsjahren bis zu einer monatlichen BU-Rente von 2.500 € zulassen. Je länger der Ausübungszeitraum und je höher die maximal zulässige Höchstrente ist, desto besser. 

Leider gelten auch bei den Nachversicherungen ohne Ereignis die weiter unten beschriebenen finanziellen Angemessenheitsprüfungen!

Nachversicherungsgarantien mit Ereignis

Die Ausübung der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantien ist von besonderen in den Versicherungsbedingungen abschließend aufgelisteten Ereignissen möglich, zum Beispiel:

  • bei erstmaliger Aufnahme einer Berufstätigkeit
  • größere Gehaltssteigerungen (z.B. von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr)
  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Gründung einer Arztpraxis
  • und anderen wichtigen Ereignissen…

Es sollten möglichst viele Nachversicherungs-Ereignisse in den Versicherungsbedingungen gelistet sein, die Sie  zu einer Nachversicherung berechtigen. Dies erhöht die Chance, dass Sie später ein versichertes Ereignis nutzen können, um Ihren Berufsunfähigkeitsschutz zu erhöhen.

Welche beruflichen Ereignisse sind in einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten besonders wichtig?

Jedoch kommt es nicht allein darauf an, dass möglichst viele Nachversicherungsereignisse mitversichert sind - wenn dies Ereignisse sind, die höchstwahrscheinlich ohnehin nicht eintreten. Aber welche Ereignisse sind für Medizinstudenten besonders wichtig? Worauf empfiehlt es sich zu achten?

Meiner Erfahrung nach sind diese Nachversicherungsereignisse besonders wichtig:

  • Erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (als Arzt oder Zahnarzt)
  • Gehaltssteigerung von mehr als 10%:
  • Erstmaliger Erwerb einer Facharztanerkennung
  • Ernennung zum Oberarzt
  • Niederlassung als Arzt oder Zahnarzt: Nicht wenige Ärzte lassen sich mit einer eigenen Arztpraxis nieder; Zahnärzte gründen zu ca. 80% eine Zahnarztpraxis

Ausübungsfristen beachten

Zudem gelten Ausübungsfristen. Nach Eintritt des mitversicherten Ereignisses/Anlasses müssen Sie die Nachversicherung innerhalb einer vertraglich vorgesehenen Frist ausüben. Sonst erlischt Ihr Recht darauf. Die Ausübungsfrist sollte nach Möglichkeit 12 Monate betragen. Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte und Medizinstudenten bieten allerdings nur eine Ausübungsfrist von 6 Monaten oder weniger.

Achten Sie zudem darauf, dass Sie die Nachversicherungsgarantien möglichst lange ausüben können, beispielsweise bis Alter 50.

Tipp:

Achten Sie in Ihrem Interesse darauf, dass die Ausübungsfrist für die Nachversicherungsoptionen 12 Monate beträgt. Die Nachversicherungsmöglichkeit sollte bis Alter 50 bestehen.

"Berufseinsteiger-Regelung" nach dem Medizinstudium

Daneben bestehen innerhalb der Nachversicherungsgarantien Sonderregelungen für Berufsanfänger. Sie lassen zum Beispiel nach beendetem Medizinstudium und Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit eine Erhöhung der BU-Rente ohne Risikoprüfung zu.

Eine Top-Lösung eines Anbieters sieht so aus: Erhöhung der BU-Rente auf bis zu maximal 2.500 € mtl., maximal um 200% der ursprünglich versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Aber auch hier erfolgt von Seiten der Versicherung eine finanzielle Angemessenheitsprüfung, die die Ausübung dieser Nachversicherung vereiteln oder einschränken könnte.

Der Tod der Nachversicherung

Usus ist in vielen Klauseln zur Nachversicherung, dass die Nachversicherungsgarantien nach einem temporären BU-Leistungsfall entfallen. Oder wenn Leistungen aus einem mitversicherten Arbeitsunfähigkeits-Baustein (z.B. Rente nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Monaten) bezogen worden. Oder auch schon, wenn Sie jemals einen entsprechenden Antrag auf Leistung gestellt haben. Egal, ob Sie Leistungen erhielten oder nicht.

Das ist besonders tragisch, wenn beispielsweise ein Medizinstudent wegen eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten nur eine kleine Berufsunfähigkeitsrente versichern konnte oder wollte, er aber zwischenzeitlich für beispielsweise 8 oder 9 Monate berufsunfähig wurde und Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bezog.

Die Folge: Die Nachversicherungsgarantien entfallen ersatzlos. Eine Erhöhung der BU-Rente ist im Rahmen der Nachversicherungen nicht mehr möglich.

Beispiel:
Medizinstudentin A hat aus finanziellen Gründen nur eine mtl. Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 € versichert. Später nach Beendigung des Studiums möchte sie ihre Rente erhöhen. Ihr Vertrag sieht eine Nachversicherungsgarantie bis zu einer mtl. Rente von 2.500 € vor. 

Im 10. Monat ihres Studiums erkrankt sie an einer fortschreitenden Krankheit, die zu einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit führt. Für 7 Monate erhält sie von ihrer Versicherung die versicherte Rente. Danach nimmt sie ihr Studium wieder auf, nach bestandenem Staatsexamen tritt sie eine Assistenzärztinnenstelle an.

Dieses mitversicherte Ereignis (erstmaliger Berufseintritt) möchte sie nun zum Anlass nehmen, ihre BU-Rente auf 2.500 € zu erhöhen. Ihr Antrag wird aber vom Versicherer mit dem Hinweis auf eine Klausel zur Nachversicherung abgelehnt, wonach die Nachversicherungsgarantie entfällt, wenn bereits ein temporärer Leistungsfall eingetreten ist.

Stellen Sie sich vor, Sie wären in dieser Situation: Sie haben fest darauf vertraut, dass Sie später einmal bei bestimmten Anlässen Ihren Berufsunfähigkeitsschutz erhöhen können. Jetzt erhalten Sie vom Versicherer diesen ablehnenden Bescheid. Anderweitig bekommen Sie ebenfalls keinen BU-Schutz mehr, denn Sie würden schlichtweg bei Stellung eines Neuantrages durch die Gesundheitsprüfung fallen. Wie enttäuscht wären Sie? Hätten Sie bei Vertragsabschluss so gehandelt, wenn Sie um die Konsequenzen gewusst hätten? Oder hätten Sie sich lieber gleich so hoch wie möglich gegen Berufsunfähigkeit versichert?

Nun sitzen Sie auf einen Berufsunfähigkeitsschutz von mtl. 1.000 €. Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.

Das ist das Dilemma mit den Nachversicherungen: Gerade in solch prekären Situationen können sie sich als Flop erweisen!

 

Tipp:
Versichern Sie sich schon als Medizinstudent von Beginn an so hoch wie möglich gegen Berufsunfähigkeit: Nachversicherungsgarantien können sich als Flop erweisen!

  • Versichern Sie als Student nach Möglichkeit eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 €.
  • Nachversicherungsgarantien können sich leicht als Flop erweisen. Sie sind wenig verlässlich. Sie entfallen regelmäßig nach einem temporären BU-Leistungsfall oder wenn Leistungen aus einem mitversicherten AU-Baustein (z.B. bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Monate) bezogen worden. Oder auch schon, wenn Sie jemals einen entsprechenden Antrag auf Leistung gestellt haben. Egal, ob Sie Leistungen erhielten oder nicht.
  • Üben Sie Nachversicherungsoptionen so zeitnah wie möglich aus.
  • Die Ausübungsfrist bei den Nachversicherungsgarantien mit Ereignissen sollte 12 Monate betragen.
  • Die Nachversicherungsoptionen ohne Ereignis sollten bis zum 50. Lebensjahr möglich sein.
  • Eine Nachversicherung ohne Ereignis sollte mindestens innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre möglich sein.
  • Die Nachversicherungsgarantien sollten bis zu einer monatlichen BU-Rente von 3.000 € möglich sein. Mindestens aber bis 2.500 €. Alternative Lösungen sind denkbar.
  • Eine großzügige Berufseinsteiger-Regelung ist ebenfalls sinnvoll: Zum Beispiel, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente bei erstmaliger Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im vertraglichen Rahmen auf 2.500 € in einem Zug erhöhen können. 
  • Die finanzielle Angemessenheitsprüfung sollte eine Gesamtrente bis zu 70% Ihres Bruttoeinkommens zulassen. Versorgungswerkansprüche sollten nach Möglichkeit keine Anrechnung finden.

Weiterführende Infos:

Berufseintritt nach dem Medizinstudium: Ein garantiertes "Berufsgruppenprüfungs-Recht" kann von Vorteil sein

Wer sich schon während des Medizin- oder Zahnmedizinstudiums gegen Berufsunfähigkeit versichert, hat als Berufsziel regelmäßig eine Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt im Visier. Dabei werden Medizin- und Zahnmedizinstudenten schon zu Zeiten des Studiums regelmäßig meist in eine gute Berufsgruppe mit zum Teil sehr günstigen Beiträgen eingestuft.

Trotz dieser guten Einstufung kann es für Sie vorteilhaft sein, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen ein vertraglich verbrieftes Berufsgruppenprüfungsrecht bei einem Berufswechsel  einräumt. Wichtig ist dieses Überprüfungsrecht bei Aufnahme einer Assistenzarztstelle nach dem Studium oder bei einem späteren Wechsel der Facharztrichtung. So lassen sich manchmal noch Beiträge sparen. Beispielsweise, wenn Sie als Medizinstudent nach Ihrem Studium eine nicht operierende Tätigkeit aufnehmen, zum Beispiel als Assistenzarzt für Allgemeinmedizin, für innere Medizin oder für Psychiatrie.  Ergibt dann die Berufsgruppenüberprüfung eine bessere Berufsgruppe, dann werden Sie in diese eingestuft und sparen von nun an Beiträge.

Sollte die Prüfung eine schlechtere Berufsgruppe ergeben, weil Sie beispielsweise eine operierende ärztliche Tätigkeit als Chirurg/in aufgenommen haben, solle sich dies nicht nachteilig auswirken. Zu Ihren Gunsten sollte stets eine Günstigerprüfung erfolgen. So kann es für Sie nie zu höheren Beiträgen kommen.

Achten Sie deshalb in Ihrem Interesse auf eine möglichst vorteilhafte Ausgestaltung dieser Klausel. Einziger Wermutstropfen ist meist, dass sich die BU-Versicherer eine Risiko- oder Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen) vorbehalten. Fällt eine etwaige Gesundheitsprüfung negativ aus, weil sich beispielsweise Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, ist das Recht auf Berufsgruppenüberprüfung leider verwirkt.

Wichtige Klauseln im Hinblick auf die spätere ärztliche Tätigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizin- und Zahnmedizinstudenten sollte auch die späteren Lebensphasen des Arzt- oder Zahnarztberufes berücksichtigen

Falls Sie ein Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin oder Veterinärmedizin absolvieren, sollte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon die Besonderheiten und Lebensphasen des mit Ihrem Studium angestrebten Zielberufes als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt umfassen.

Dies ist deshalb wichtig, weil sich bei dem einen oder anderen Medizinstudenten schön während des Studium erste gesundheitliche Beeinträchtigungen einstellen können und er deshalb später seine während des Medizinstudiums abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen wechseln kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten: schon bei Abschluss auf eine vorteilhafte Umorganisationsklausel für später achten

Auch wenn Sie noch Medizin- oder Zahnmedizinstudent sind, sollten Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine vorteilhafte Umorganisationsklausel Wert legen und diese schon mit den Augen eines Selbständigen lesen. Es sei denn, Sie können heute schon mit Sicherheit ausschließen, dass Sie sich niemals mit einer eigenen Arztpraxis niederlassen.

Später, bei Praxisgründung, ist der Neuabschluss eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund neu hinzugekommener Erkrankungen oder neu aufgenommener Sportrisiken wie Reiten, Klettern oder Tauchen oft nicht mehr zu Normalkonditionen möglich. Ein höheres Eintrittsalter führt außerdem meist zu höheren Beiträgen. 

Weshalb ist diese Klausel so wichtig:
Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte mit eigener Praxis gilt eine Besonderheit. Selbst im Fall einer eindeutigen, bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit kann der Versicherer leistungsfrei bleiben und zu Recht die Zahlung der BU-Rente verweigern.

Möglich machen dies sogenannte Umorganisationsklauseln, die regelmäßig in den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten sind. Hiernach können die BU-Versicherer trotz vorliegender Berufsunfähigkeit eine zumutbare Umorganisation der Arzt- oder Zahnarztpraxis verlangen. Ist diese im bedingungsgemäßen Rahmen möglich, liegt faktisch keine Berufsunfähigkeit mehr vor und der Versicherer ist leistungsfrei.

Tipp:

Auch als  Medizin- oder Zahnmedizinstudent sollten Sie die dem Vertrag zugrundeliegende Umorganisationsklausel genaustens lesen! Sie hat später enorme Bedeutung. Nur wenn Sie heute mit Sicherheit ausschließen können, dass Sie sich niemals mit einer eigenen Praxis niederlassen werden, können Sie die Klausel vernächlässigen. 

Wegen der enormen Bedeutung der Umorganisationsklausel habe ich für Sie einen umfangreicheren, das Thema vertiefenden Beitrag geschrieben:

Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Zahlt der Versicherer weiterhin Ihre BU-Rente, wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit in einem anderen Beruf tätig sein wollen?

Auch dies ist ein Blick in die Zukunft: Ärzte und Zahnärzte wollen trotz Berufsunfähigkeit oftmals noch im Arztberuf tätig sein. Warum diese Klausel später für Sie einmal besonders wichtig ist, erfahren Sie hier:

 

Exkurs: Verzicht auf abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisung ist eine der wichtigsten Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt. Bei Vorliegen dieser Klausel verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherten, der in seinem zuvor ausgeübten Beruf berufsunfähig wird, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte und die seiner Lebensstellung entspricht. Das Tückische an dieser Verweisungsklausel ist, dass es diesen Vergleichsberuf nur theoretisch geben muss. Erst der Verzicht auf die abstrakte Verweisung macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sollten keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diesen Verweisungsverzicht abschließen!

Infektionsklauseln in einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten

Spätestens im praktischen Jahr haben Sie Patientenkontakt. Und mit Aufnahme Ihrer ärztlichen Tätigkeit Tag für Tag. Deshalb kommt einer Infektionsklausel große Bedeutung zu.

Die Infektionsklausel soll sicherstellen, dass ein gegen Berufsunfähigkeit versicherte Person aufgrund einer von ihm ausgehenden Infektionsgefahr bei einem gesetzlichen oder behördlichen Tätigkeitsverbot von mindestens 6 Monaten die versicherte Berufsunfähigkeitsrente erhält. Für die Leistungspflicht des Versicherers muss somit keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegen, nicht einmal Symptome oder Beschwerden. Allein das gesetzliche oder behördliche Tätigkeitsverbot löst die Zahlung der versicherten BU-Rente aus.

Tipp:
Eine Infektionsklausel sollte bereits bei einem Teiltätigkeits-Verbot leisten

Achten Sie bei den vertraglichen Regelungen zur Infektionsklausel darauf, dass Sie bereits dann Ihre BU-Rente erhalten, wenn Sie mehr als 6 Monate aufgrund eines gesetzlichen oder behördlichen Verbots Patienten nicht behandeln dürfen. Zusätzlich sollte geregelt sein, dass der Versicherer auch dann leistungspflichtig ist, wenn das Tätigkeitsverbot mindestens 50% Ihrer beruflichen Tätigkeit erfasst. 

Beide Leistungskriterien in einer Klausel bieten nur wenige Versicherer. Mindestens sollte aber eine Leistung aus der Infektionsklausel erfolgen, wenn das Tätigkeitsverbot mindestens 50% Ihrer beruflichen Tätigkeit erfasst (Teiltätigkeits-Verbot). 

Die Infektionsklausel sollte selbstverständlich auch die Tätigkeit als Medizin- oder Zahmedizinstudent erfassen.

Weiterführende Infos:

 

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Warum die Gesundheitsfragen von zentraler Bedeutung sind?

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag nicht wahrheitsgemäß, unvollständig oder verschweigen gefahrerhebliche Umstände, verletzten Sie die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherer ist in diesen Fällen berechtigt, die Berufsunfähigkeitsrente zu kürzen oder ist sogar ganz leistungsfrei.

Die BU-Versicherer prüfen i.d.R. erst im Leistungsfall, ob Sie seine Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben. Spätestens dann erfährt der Versicherer von Ihrer Anzeigepflichtverletzung. Beantworten Sie deshalb die Gesundheitsfragen so präzise wie möglich und fordern Sie gegebenenfalls Ihre Patientenakte an!

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